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   VG Trier, 28.07.2021 - 7 L 2446/21.TR   

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VG Trier, 28.07.2021 - 7 L 2446/21.TR (https://dejure.org/2021,36693)
VG Trier, Entscheidung vom 28.07.2021 - 7 L 2446/21.TR (https://dejure.org/2021,36693)
VG Trier, Entscheidung vom 28. Juli 2021 - 7 L 2446/21.TR (https://dejure.org/2021,36693)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 35 Abs 1 S 2 BeamtStG, § 44 Abs 1 BG RP, § 81 Abs 1 S 1 BG RP, § 81 Abs 2 S 3 BG RP, § 79 Abs 2 PersVG RP
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine auf Klärung der Dienstfähigkeit gerichtete Untersuchungsanordnung gegenüber einem Beamten; Voraussetzungen für die Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 2 B 11161/20

    Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungsanordnung

    Auszug aus VG Trier, 28.07.2021 - 7 L 2446/21
    Er ist zunächst dahingehend auszulegen (vgl. § 122 Abs. 1 i.V.m. § 88 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -), dass der Antragsteller begehrt, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, ihn vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren von der Verpflichtung freizustellen, der Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung vom 6. Juli 2021 Folge zu leisten (vgl. OVG RP, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 2 B 11161/20.OVG -, Rn. 2, ESOVGRP; HessVGH, Beschluss vom 11. August 2020 - 1 B 1846/20 -, Rn. 10, juris).

    Dies wurde durch die Rechtsprechung bereits für eine auf § 44 Abs. 1 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz - LBG - gestützte Untersuchungsanordnung geklärt (OVG RP, Beschluss vom 29. Oktober 2020 a.a.O. m.w.N.) und muss erst Recht in der hier vorliegenden Fallkonstellation gelten.

    In letzteren Fällen würde der Rechtsschutz gegen die Sachentscheidung zu kurz greifen und eine (möglicherweise eingetretene) Rechtsverletzung könnte nicht mehr beseitigt werden (OVG RP, Beschluss vom 29. Oktober 2020 a.a.O., Rn. 9 ff. m.w.N.; HessVGH, Beschluss vom 11. August 2020 a.a.O., Rn. 12 ff.).

    Folglich können dem Antragsteller auf Grundlage der Anordnung vom 6. Juli 2021 seitens des Gesundheitsamts weitere Untersuchungstermine vorgegeben werden, ohne dass es der erneuten Aufforderung bedürfte, sich der Untersuchung zu unterziehen (vgl. entsprechend: OVG RP, Beschluss vom 29. Oktober 2020 a.a.O., Rn. 16 m.w.N.).

    Nach der zu § 44 LGB ergangenen Rechtsprechung verlangt die erhebliche Bedeutung des Untersuchungsergebnisses für den Beamten, dass diesem effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) noch vor dem Untersuchungstermin ermöglicht wird, weshalb in der Untersuchungsanordnung Anlass, Art und Umfang der durchzuführenden Untersuchung ausführlich und verständlich mitgeteilt (BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 -, Rn. 35, juris) und auch die einschlägige Rechtsgrundlage offengelegt werden muss (OVG RP, Beschluss vom 29. Oktober 2020 a.a.O., Rn. 19).

    Derartige Bezugnahmen auf weitere Unterlagen sind für die ordnungsgemäße Begründung einer Verwaltungsentscheidung grundsätzlich unbedenklich, solange die Unterlagen - wie vorliegend - dem Adressaten zugänglich gemacht werden (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1987 - 1 B 213.86 -, Rn. 6, juris; so wohl auch OVG RP, Beschluss vom 29. Oktober 2020 a.a.O., Rn. 26).

    Der Regelstreitwert von 5.000 ? ist - wie in Ziffer 1.5 des von Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit erarbeiteten Streitwertkatalogs 2013 (LKRZ 2014, 169) empfohlen - auf die Hälfte zu reduzieren, da bei einer positiven Entscheidung in diesem Eilverfahren die Hauptsache allenfalls vorläufig, jedoch nicht endgültig vorweggenommen würde (ebenso: BayVGH, Beschluss vom 23. November 2016 - 3 C 16.2090 -, Rn. 3, juris; a.A.: OVG RP, Beschluss vom 29. Oktober 2020 a.a.O., Rn. 32).

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus VG Trier, 28.07.2021 - 7 L 2446/21
    Zwar handelt es sich bei einer Untersuchungsanordnung um eine behördliche Verfahrenshandlung in diesem Sinne (BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, Rn. 20, juris).

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt wesentlich von demjenigen, der dem vom Antragsgegner zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 2019 a.a.O. zugrunde lag.

    19 Demgegenüber gelten für die vorliegende Fallkonstellation nicht die strengeren Begründungserfordernisse, die in der Rechtsprechung für eine auf Grundlage von § 44 LBG ergangene Untersuchungsanordnung entwickelten wurden (ebenso zu einer auf die gesetzliche Vermutungsregel nach § 26 Abs. 1 S. 2 BeamtStG gestützten Untersuchungsaufforderung: BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 a.a.O., Rn. 47; HessVGH, Beschluss vom 11. August 2020 a.a.O., Rn. 21).

  • VGH Hessen, 11.08.2020 - 1 B 1846/20

    Amtsärztliche Untersuchungsanordnung

    Auszug aus VG Trier, 28.07.2021 - 7 L 2446/21
    Er ist zunächst dahingehend auszulegen (vgl. § 122 Abs. 1 i.V.m. § 88 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -), dass der Antragsteller begehrt, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, ihn vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren von der Verpflichtung freizustellen, der Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung vom 6. Juli 2021 Folge zu leisten (vgl. OVG RP, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 2 B 11161/20.OVG -, Rn. 2, ESOVGRP; HessVGH, Beschluss vom 11. August 2020 - 1 B 1846/20 -, Rn. 10, juris).

    In letzteren Fällen würde der Rechtsschutz gegen die Sachentscheidung zu kurz greifen und eine (möglicherweise eingetretene) Rechtsverletzung könnte nicht mehr beseitigt werden (OVG RP, Beschluss vom 29. Oktober 2020 a.a.O., Rn. 9 ff. m.w.N.; HessVGH, Beschluss vom 11. August 2020 a.a.O., Rn. 12 ff.).

    19 Demgegenüber gelten für die vorliegende Fallkonstellation nicht die strengeren Begründungserfordernisse, die in der Rechtsprechung für eine auf Grundlage von § 44 LBG ergangene Untersuchungsanordnung entwickelten wurden (ebenso zu einer auf die gesetzliche Vermutungsregel nach § 26 Abs. 1 S. 2 BeamtStG gestützten Untersuchungsaufforderung: BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 a.a.O., Rn. 47; HessVGH, Beschluss vom 11. August 2020 a.a.O., Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 4 S 1608/20

    Amtsärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Zweifeln an Erkrankung eines

    Auszug aus VG Trier, 28.07.2021 - 7 L 2446/21
    Diese hängen nämlich ganz wesentlich davon ab, welche - dem Dienstherrn im Fall des § 81 Abs. 2 S. 3 LBG mangels Mitteilung einer bestimmten Diagnose regelmäßig nicht bekannten - Symptome der Beamte gegenüber dem Amtsarzt zur Begründung der angenommenen krankheitsbedingten (vorübergehenden) Dienstunfähigkeit angibt (vgl. VGH BW, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 S 1608/20 -, Rn. 18, juris).

    Vielmehr müssen die Zweifel des Dienstherrn berechtigt sein, das heißt sie dürfen nicht aus der Luft gegriffen, sondern müssen durch konkrete Umstände veranlasst sein (BVerwG, Beschlüsse vom 22. September 2016 - 2 B 128.15 -, Rn. 10, vom 23. März 2006 - 2 A 12.04 -, Rn. 3 und vom 28. Mai 1984 - 2 B 205.82 -, Rn. 3; VGH BW, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 S 1608/20 -, Leitsatz; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 10 L 1/09 -, Rn. 9; VG Saarlouis a.a.O., Rn. 4; alle zitiert nach juris).

  • BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zur

    Auszug aus VG Trier, 28.07.2021 - 7 L 2446/21
    Nach der zu § 44 LGB ergangenen Rechtsprechung verlangt die erhebliche Bedeutung des Untersuchungsergebnisses für den Beamten, dass diesem effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) noch vor dem Untersuchungstermin ermöglicht wird, weshalb in der Untersuchungsanordnung Anlass, Art und Umfang der durchzuführenden Untersuchung ausführlich und verständlich mitgeteilt (BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 -, Rn. 35, juris) und auch die einschlägige Rechtsgrundlage offengelegt werden muss (OVG RP, Beschluss vom 29. Oktober 2020 a.a.O., Rn. 19).

    Da der Beamte nur solche Einschränkungen seiner Grundrechte hinnehmen muss, die den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahren (so in Bezug auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht: BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 2020 a.a.O., Rn. 35), kann eine ärztliche Untersuchung nicht völlig anlasslos erfolgen.

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Auszug aus VG Trier, 28.07.2021 - 7 L 2446/21
    Allerdings ist zu sehen, dass die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) sowie in die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) des Beamten eingreift (BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 17.10 -, Rn. 17, juris).
  • BVerfG, 27.04.2021 - 2 BvR 206/14

    Verfassungsbeschwerde gegen eine im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung

    Auszug aus VG Trier, 28.07.2021 - 7 L 2446/21
    Außerdem ist der Arbeitseinsatz eines Beamten notwendige Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung, der als Belang des Staatswohls ebenfalls verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2021 - 2 BvR 206/14 -, Rn. 108, juris).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus VG Trier, 28.07.2021 - 7 L 2446/21
    Denn der Grundsatz, dass der Beamte seine ganze Arbeitskraft dem Beruf zu widmen hat, stellt einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums i.S.v. Art. 33 Abs. 5 GG dar (BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 -, BVerfGE 71, 39-64, Rn. 55).
  • BVerwG, 12.11.2020 - 2 C 6.19

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen vorsätzlich

    Auszug aus VG Trier, 28.07.2021 - 7 L 2446/21
    In aller Regel wird eine Entscheidung für eine derartige Anordnung ermessensgerecht sein, zumal die medizinische Beurteilung eines Amtsarztes für die Entscheidung über die aktuelle Dienstfähigkeit eines Beamten mit Blick auf die Neutralität und Unabhängigkeit des Amtsarztes Vorrang vor der Beurteilung eines Privatarztes genießt (BVerwG, Urteil vom 12. November 2020 - 2 C 6.19 -, Rn. 18, juris m.w.N.).
  • BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82

    Einwendungen des Beamten gegen die Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung -

    Auszug aus VG Trier, 28.07.2021 - 7 L 2446/21
    Vielmehr müssen die Zweifel des Dienstherrn berechtigt sein, das heißt sie dürfen nicht aus der Luft gegriffen, sondern müssen durch konkrete Umstände veranlasst sein (BVerwG, Beschlüsse vom 22. September 2016 - 2 B 128.15 -, Rn. 10, vom 23. März 2006 - 2 A 12.04 -, Rn. 3 und vom 28. Mai 1984 - 2 B 205.82 -, Rn. 3; VGH BW, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 S 1608/20 -, Leitsatz; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 10 L 1/09 -, Rn. 9; VG Saarlouis a.a.O., Rn. 4; alle zitiert nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 2 A 11723/17

    Feststellung des Verlustes der Bezüge wegen unerlaubten Fernbleibens vom Dienst

  • BVerwG, 23.03.2006 - 2 A 12.04

    Verpflichtung eines Beamten zum Nachweis der Dienstunfähigkeit ab dem ersten Tage

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 B 128.15

    Erfolglose Beschwerde gegen die disziplinare Ahndung von Pflichtversäumnissen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2009 - 10 L 1/09

    Zur Pflicht des Beamten, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen

  • VGH Bayern, 23.11.2016 - 3 C 16.2090

    Streitwert für die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2018 - 6 B 10774/18

    Feststellungsanordnung in einem einstweiligen Anordnungsverfahren; Selbständig

  • VGH Bayern, 28.01.2013 - 3 CE 12.1883

    Rechtscharakter der Weisung des Dienstherrn zu amtsärztlicher Untersuchung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 2 B 10922/13

    Mitbestimmungspflichtigkeit einer Anordnung gegenüber einem Beamten, sich zur

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.2017 - 7 B 11634/17

    Sperrung der Wörther Hafenstraße für Rad- und Fußgängerverkehr

  • BVerwG, 23.01.1987 - 1 B 213.86

    Ausländerrecht - Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - 6 B 1103/17

    Amtsärztliche; Untersuchung; Aufforderung

  • VG Saarlouis, 17.02.2010 - 2 K 594/09

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung durch den Dienstherrn

  • VGH Bayern, 02.02.2016 - 6 CE 15.2396

    Wegfall des Regelungsobjekts

  • VG Düsseldorf, 09.04.2018 - 2 L 764/18
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.1986 - 7 B 62/86
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